Darüber hinaus leisten wir:
- Schulbegleitung
- Begleiteter Umgang (gem. SGB VIII § 18)
Die Mobile Pflegeambulanz ist der Rahmenvereinbarung „Hamburg schützt seine Kinder“ beigetreten (Rahmenvereinbarung zum Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe gem. § 8a und 72a SGB VIII).